Sitzung: 27.10.2008 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der Werkausschuss gab am 23.09.2008
seine Empfehlung für eine Zustimmung des Stadtrates ab.
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung für
a)
die
Feststellung des Jahresabschlusses,
b)
die
Zuführung des Jahresgewinns in die allgemeinen Finanzrücklagen
c)
und
die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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