Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Werkausschuss gab am 23.09.2008 seine Empfehlung für eine Zustimmung des Stadtrates ab.

 

Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung für

 

a)    die Feststellung des Jahresabschlusses,

b)    die Zuführung des Jahresgewinns in die allgemeinen Finanzrücklagen

c)    und die Entlastung der Werkleitung.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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