Sitzung: 27.10.2008 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Abwägung der
Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen
Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB. Der Stadtrat beschließt
die Wirksamkeit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem
Landschaftsplan in der Fassung vom 27.10.2008.
Die Verwaltung wird angewiesen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Regierung der Oberpfalz als höherer Verwaltungsbehörde gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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