Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Abwägung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB. Der Stadtrat beschließt die Wirksamkeit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 27.10.2008.

 

Die Verwaltung wird angewiesen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Regierung der Oberpfalz als höherer Verwaltungsbehörde gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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0