Sitzung: 03.02.2009 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne weitere
Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss
nimmt Kenntnis vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die
entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und
Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur
Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gerecht gegen- und
untereinander abgewogen (siehe beiliegende Abwägungslisten).
Die
Verwaltung wird angewiesen, den Entwurf der Begründung und den räumlichen
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weiheräcker-Ost“, Aufhebung des 3. BA, i.
d. F. vom 03.02.2009 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die
Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB nochmals zu beteiligen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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