Ohne weitere Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gerecht gegen- und untereinander abgewogen (siehe beiliegende Abwägungslisten).

Die Verwaltung wird angewiesen, den Entwurf der Begründung und den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weiheräcker-Ost“, Aufhebung des 3. BA, i. d. F. vom 03.02.2009 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB nochmals zu beteiligen. 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0