Beschluss:

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die fünf Fragen des Regionalen Planungsverbandes zur Windkraftplanung wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Der Regionale Planungsverband soll, wie in der Frage genauer formuliert, Vorranggebiete und Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung ausweisen. Dabei sollen aber städtebauliche Gesichtspunkte beachtet werden. Eine Steuerung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung ist nicht vorgesehen.

 

Frage 2:

Die Bereitschaft für eine Regionalplanung der Windkraft mit dem Ergebnis möglicher Bauflächen für Windräder im Stadtgebiet besteht dann, wenn städtebauliche Belange berücksichtigt werden.

 

Die Fragen 3 bis 5 sind zu verneinen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0