Beschluss:

Als Bolzplatz für das Hochrainviertel wird der Standort B2 – Teilfläche aus den Fl.Nr. 254/1, Gemarkung Ettmannsdorf, und 715, Gem. Schwandorf – ausgewählt.

Die Verwaltung wird angewiesen, das notwendige Genehmigungsverfahren für die Herstellung des Bolzplatzes einzuleiten.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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