Sitzung: 03.02.2009 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) durch ein geeignetes Planungsbüro für das gesamte Stadtgebiet dem Grunde nach zu.
Die
Verwaltung wird beauftragt, Angebote geeigneter Planungsbüros einzuholen und
mit der Regierung der Oberpfalz eine Förderung des Vorhabens abzustimmen.
Der Ausschuss
behält sich die Vergabe der Leistungen an ein geeignetes Planungsbüro durch
gesonderten Beschluss vor.
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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11 |
6 |
5 |