Beschluss:

 

Der Ausschuss stimmt der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) durch ein geeignetes Planungsbüro für das gesamte Stadtgebiet dem Grunde nach zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote geeigneter Planungsbüros einzuholen und mit der Regierung der Oberpfalz eine Förderung des Vorhabens abzustimmen.

 

Der Ausschuss behält sich die Vergabe der Leistungen an ein geeignetes Planungsbüro durch gesonderten Beschluss vor.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

6

5