Beschluss:

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Behebung des offensichtlichen städtebaulichen Missstands des Zustandes der sog. Meierhofer-Anwesen (Friedrich-Ebert-Str. 4, 6 und 8 sowie Neubäckergasse 4) das Verfahren für ein städtebauliches Gebot gem. §§ 175 ff. BauGB einzuleiten.

 

a)    Die Verwaltung wird beauftragt, erste Erörterungen mit dem Eigentümer mit dem Ziel einer alsbaldigen neuen Nutzung durchzuführen.

 

b)    Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, dem Ausschuss in der nächsten Sitzung das Ergebnis zu berichten.

 

c)    Beim Nichtzustandekommen zeitgerechter freiwilliger (vertraglicher) Lösungen wird die Verwaltung beauftragt, ein förmliches städtebauliches Gebot durch Verwaltungsakt zu erlassen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0