Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt und sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen (siehe beil. Abwägungslisten).

Der Ausschuss billigt den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Sitzenhof“ i. d. F. vom 19.03.2009 und beschließt den Plan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.


Anwesend

Für

Gegen

Gegenstimme: StR Werner Kuhn (SPD)

den Beschluss

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10

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