Sitzung: 19.03.2009 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne weitere
Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der
Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
In
der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht
unter- und gegeneinander abgewogen. Diese Empfehlungen der Verwaltung werden
gebilligt und sind in der Flächennutzungsplanänderung zu berücksichtigen (s.
beil. Abwägungslisten).
Der Ausschuss
empfiehlt dem Stadtrat, den Feststellungsbeschluss für die
Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Gewerbe- und Industriegebiet Sitzenhof“
zu fassen.
Die
Verwaltung wird angewiesen, die Flächennutzungsplanänderung mit integriertem
Landschaftsplan der Regierung der Oberpfalz als höherer Verwaltungsbehörde gem.
§ 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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Gegenstimme:
StR Werner Kuhn (SPD) |
den Beschluss |
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