Ohne weitere Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen. Diese Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt und sind in der Flächennutzungsplanänderung zu berücksichtigen (s. beil. Abwägungslisten).

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Gewerbe- und Industriegebiet Sitzenhof“ zu fassen.

Die Verwaltung wird angewiesen, die Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan der Regierung der Oberpfalz als höherer Verwaltungsbehörde gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.


Anwesend

Für

Gegen

Gegenstimme: StR Werner Kuhn (SPD)

den Beschluss

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