Sitzung: 16.04.2009 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Ausschuss fasst den Grundsatzbeschluss, dass Vorhaben
innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungs- und Grünordnungsplans
„Egelsee-Nord“ folgende Planungskriterien erfüllen müssen:
Das gesamte Gelände muss grundsätzlich auf die Höhe der angrenzenden
Straßenniveaus angehoben werden. In hinteren Grundstücksbereichen ist der
Geländeverlauf so herzustellen, dass sich an der Grundstücksgrenze max. eine
Höhendifferenz von 1,0 m zu den Straßenniveaus ergibt.
Im Besonderen soll bei den Parzellen 10-20 geprüft werden,
ob im Einzelfall Stützmauern zugelassen werden können, um Höhenunterschiede zum
angrenzenden Grundstücksgelände aufzunehmen.
Der Ausschuss
beauftragt die Verwaltung, diese Festsetzungen entsprechend in den Bebauungs-
und Grünordnungsplan „Egelsee-Nord“ -1. Änderung - einzuarbeiten.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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