Beschluss:

Der Ausschuss fasst den Grundsatzbeschluss, dass Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Egelsee-Nord“ folgende Planungskriterien erfüllen müssen:

Das gesamte Gelände muss grundsätzlich auf die Höhe der angrenzenden Straßenniveaus angehoben werden. In hinteren Grundstücksbereichen ist der Geländeverlauf so herzustellen, dass sich an der Grundstücksgrenze max. eine Höhendifferenz von 1,0 m zu den Straßenniveaus ergibt.

Im Besonderen soll bei den Parzellen 10-20 geprüft werden, ob im Einzelfall Stützmauern zugelassen werden können, um Höhenunterschiede zum angrenzenden Grundstücksgelände aufzunehmen.

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, diese Festsetzungen entsprechend in den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Egelsee-Nord“ -1. Änderung - einzuarbeiten.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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