Sitzung: 19.05.2009 Werkausschuss
Beschluss:
Der Werkausschuss fasst folgenden
Grundsatzbeschluss:
Auf Antrag der Betroffenen sind
Gebühren- und Beitragsbescheide sowie Rechnungen für Baukostenzuschüsse und
Kostenerstattungen zu berichtigen. Die Umsatzsteuer für diese Leistungen ist einheitlich
mit 7 % festzusetzen. Sofern durch das Bayerische Staatsministerium der
Finanzen festgestellt wird, dass Berichtigungen des Umsatzsteuerausweises nach
§ 14 c) in Verbindung mit § 17 Umsatzsteuergesetz bis einschließlich 12.08.2000
möglich sind, wird die Verwaltung angewiesen, auch bei Herstellungsbeiträgen
auf Antrag diese Berichtigung vorzunehmen. Andernfalls ist die
Festsetzungsverjährung zu beachten.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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