Sitzung: 15.06.2009 Stadtrat
Der Stadtrat fasst
folgende Beschlüsse:
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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29 |
29 |
0 |
Das
am 22. Mai 2009 eingereichte Bürgerbegehren „Keine Erhöhung der
Verbrennungsmenge im Müllkraftwerk Schwandorf“ ist zulässig.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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29 |
24 |
5 |
Der
beantragte Bürgerentscheid wird am Sonntag, den 26. Juli 2009 durchgeführt.
Anwesend |
Für
|
Gegen
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den Beschluss |
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29 |
29 |
0 |
Die
Abstimmung ist nach den Regeln des Gemeindewahlrechts durchzuführen mit
folgenden Besonderheiten:
3.1. Es wird ein Abstimmungsleiter mit
Vertreter bestellt, und zwar der letzte Gemeindewahlleiter Rechtsdirektor
Herbert Peter, als Vertreter VOI Stephan Wagner. Auf einen Abstimmungsausschuss
wird verzichtet.
3.2. Die Stimmbezirkseinteilung der Europawahl
wird beibehalten, mit der Möglichkeit für das Wahlamt, mehrere Stimmbezirke
innerhalb eines Gebäudes auf bis zu eines pro Gebäude zu reduzieren. Die
„Briefwahl“-Bezirke“ können auf drei oder zwei reduziert werden.
3.3. Auf eine Auslegung des Bürger- („Wähler-“)
Verzeichnisses wird verzichtet.
3.4. Es werden Abstimmungs- („Wahl“-)
Benachrichtigungen versandt. Eine Mindestfrist für den Versand wird nicht
festgelegt.
3.5. Als Stichtag für die Eintragung aller
Wahlberechtigter von Amts wegen in das Wählerverzeichnis (für die Briefwahl)
wird der 26. Juni 2009 festgelegt.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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29 |
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