Der Stadtrat fasst folgende Beschlüsse:

 

Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

29

29

0

1.

Das am 22. Mai 2009 eingereichte Bürgerbegehren „Keine Erhöhung der Verbrennungsmenge im Müllkraftwerk Schwandorf“ ist zulässig.




Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

29

24

5

2.

 

Der beantragte Bürgerentscheid wird am Sonntag, den 26. Juli 2009 durchgeführt.



Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

29

29

0

3.

 

Die Abstimmung ist nach den Regeln des Gemeindewahlrechts durchzuführen mit folgenden Besonderheiten:

 

3.1. Es wird ein Abstimmungsleiter mit Vertreter bestellt, und zwar der letzte Gemeindewahlleiter Rechtsdirektor Herbert Peter, als Vertreter VOI Stephan Wagner. Auf einen Abstimmungsausschuss wird verzichtet.

 

3.2. Die Stimmbezirkseinteilung der Europawahl wird beibehalten, mit der Möglichkeit für das Wahlamt, mehrere Stimmbezirke innerhalb eines Gebäudes auf bis zu eines pro Gebäude zu reduzieren. Die „Briefwahl“-Bezirke“ können auf drei oder zwei reduziert werden.

 

3.3. Auf eine Auslegung des Bürger- („Wähler-“) Verzeichnisses wird verzichtet.

 

3.4. Es werden Abstimmungs- („Wahl“-) Benachrichtigungen versandt. Eine Mindestfrist für den Versand wird nicht festgelegt.

 

3.5. Als Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigter von Amts wegen in das Wählerverzeichnis (für die Briefwahl) wird der 26. Juni 2009 festgelegt.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

29

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