Der Stadtrat fasst folgende Beschlüsse:

 

Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

29

29

0

1.

 

Das am 2. Juni 2009 eingereichte Bürgerbegehren „Kein Gas- und Dampfkraftwerk in Schwandorf“  ist zulässig.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

29

29

0

2.

 

Der beantragte Bürgerentscheid wird am Sonntag, dem 26. Juli 2009 durchgeführt, zusammen mit dem Bürgerentscheid zum Müllkraftwerk.

 



Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

29

29

0

3.

 

Für die Abstimmungsmodalitäten gelten dieselben Regelungen wie für den Bürgerentscheid zum Müllkraftwerk. Das sind:

 

3.1.   Es wird ein Abstimmungsleiter mit Vertreter bestellt, und zwar der letzte Gemeindewahlleiter Rechtsdirektor Herbert Peter, als Vertreter VOI Stephan Wagner. Auf einen Abstimmungsausschuss wird verzichtet.

 

3.2.   Die Stimmbezirkseinteilung der Europawahl wird beibehalten, mit der Möglichkeit für das Wahlamt, mehrere Stimmbezirke innerhalb eines Gebäudes auf bis zu eines pro Gebäude zu reduzieren. Die „Briefwahl“-Bezirke können auf drei oder zwei reduziert werden.

 

3.3.   Auf eine Auslegung des Bürger-(„Wähler-“)Verzeichnisses wird verzichtet.

3.4.   Es werden Abstimmungs-(„Wahl“-)Benachrichtigungen versandt. Eine Mindestfrist für den Versand wird nicht festgelegt.

 

3.5.   Als Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigter von Amts wegen in das Wählerverzeichnis (für die Briefwahl) wird der 26. Juni 2009 festgelegt.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

29

29

0