Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Hauptausschussbeschluss vom 18.05.2009 und beschließt die folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Schwandorf für die öffentlichen Entsorgung von Grüngut:

 

 

 

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Schwandorf

für die öffentliche Entsorgung von Grüngut

 

vom ................ 2009

 

 

Aufgrund des Art. 7 Abs. 2 und 5 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes - BayAbfG – (BayRS 2129-2-1-U) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl S. 396), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2003 (GVBl. S. 325) erlässt die Große Kreisstadt Schwandorf folgende Satzung:

 

 

 

§ 1

 

§ 3 der Gebührensatzung der Stadt Schwandorf für die öffentliche Entsorgung von Grüngut erhält folgende Fassung:

 

„Die Gebühr beträgt grundsätzlich 10,00 Euro für jeden Kubikmeter bzw. abgestuft 8,00 Euro für 800 l, 6,00 Euro für 600 l, 4,00 Euro für 400 l, 2,00 Euro für 200 l und 1,00 Euro für 100 l des angelieferten Grüngutes.“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom .................. 2009 in Kraft.

 

 

 

Schwandorf, den .............. 2009

 

Stadt Schwandorf

 

Helmut Hey

Oberbürgermeister

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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