Sitzung: 27.07.2009 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Hauptausschussbeschluss vom 18.05.2009 und beschließt die folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Schwandorf für die öffentlichen Entsorgung von Grüngut:
Satzung zur
Änderung der Gebührensatzung der Stadt Schwandorf
für die
öffentliche Entsorgung von Grüngut
vom ................ 2009
Aufgrund des Art. 7 Abs. 2 und 5 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes - BayAbfG – (BayRS 2129-2-1-U) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl S. 396), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2003 (GVBl. S. 325) erlässt die Große Kreisstadt Schwandorf folgende Satzung:
§ 1
§ 3 der Gebührensatzung der Stadt
Schwandorf für die öffentliche Entsorgung von Grüngut erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt grundsätzlich 10,00
Euro für jeden Kubikmeter bzw. abgestuft 8,00 Euro für 800 l,
6,00 Euro für 600 l, 4,00 Euro für 400 l, 2,00
Euro für 200 l und 1,00 Euro für 100 l des
angelieferten Grüngutes.“
§ 2
Diese Satzung
tritt mit Wirkung vom .................. 2009 in Kraft.
Schwandorf,
den .............. 2009
Stadt
Schwandorf
Helmut Hey
Oberbürgermeister
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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