Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

a)    den Feststellungsbeschluss vom 27.10.2008 aufzuheben,

b)    die Überarbeitung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Planfassung vom 23.07.2009 im Hinblick auf die Auflagen und Hinweise der Regierung der Oberpfalz zu billigen, mit Ausnahme der o. a., zunächst nachzuarbeitenden drei Punkte (geplante Wohngebiete im Nordosten von Kronstetten, am Hang in Neukirchen und entlang der Neurieder Straße),

c)    eine erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gem. § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0