Sitzung: 29.09.2009 Werkausschuss
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der
Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung für
a)
die
Feststellung des Jahresabschlusses 2008,
b)
die
Zuführung des Jahresgewinns 2008 zur allgemeinen Finanzrücklage der
Fernwärmeversorgung
c)
und
die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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