Sitzung: 29.09.2009 Werkausschuss
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der
Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der
Betriebssatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die
Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der
Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die4 Zustimmung für die
a)
die
Feststellung des Jahresabschlusses,
b)
die
Zuführung des Jahresgewinns in die allgemeinen Finanzrücklagen
c)
und
die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
|
Gegen
|
|
den Beschluss |
|||
10 |
1 |
1 |