Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Mit der beabsichtigten 21. Änderung des Regionalplans Oberpfalz-Nord (Teilfortschreibung B I 7 Freiraumsicherung) besteht Einverständnis. 

 

Der beabsichtigten 20. Änderung des Regionalplans Oberpfalz-Nord (Teilfortschreibung Rohstoffgebiete 2009) wird unter folgenden Bedingungen hinsichtlich des geplanten Vorranggebiets KS 66 „nördlich Klardorf“ zugestimmt:

  1. Es wird gewährleistet, dass eine Beeinträchtigung der bestehenden Wassergewinnungsanlagen Brunnen I und II in Klardorf ausgeschlossen ist.
  2. Es wird ein mit der Stadt Schwandorf abgestimmter Rekultivierungsplan vorgelegt, der die städtebaulichen Belange der Stadt Schwandorf bezüglich des Orts- und Landschaftsbildes berücksichtigt.
  3. Die Fläche des geplanten Vorranggebietes wird reduziert.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0