Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB. In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander gerecht abgewogen (siehe beiliegende Abwägungslisten). Die Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt und sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen.

 

Der Ausschuss billigt den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Bellstrasse“ in der Form vom 15.10.2009 und beschließt ihn gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0