Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Der Ausschuss billigt die Abwägung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (siehe beiliegende Abwägungslisten).

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Feststellungsbeschluss für den neu aufgestellten Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan zu fassen.

 

Die Verwaltung wird angewiesen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Regierung der Oberpfalz als höherer Verwaltungsbehörde gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0