Beschluss:

 

Der Stadtrat billigt die Abwägung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und  sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Stadtrat fasst den Feststellungsbeschluss für den neu aufgestellten Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan.

 

Die Verwaltung wird angewiesen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Regierung der Oberpfalz als höherer Verwaltungsbehörde gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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