Sitzung: 29.10.2009 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat billigt die Abwägung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Stadtrat fasst den
Feststellungsbeschluss für den neu aufgestellten Flächennutzungsplan mit
integriertem Landschaftsplan.
Die Verwaltung wird angewiesen, den
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Regierung der
Oberpfalz als höherer Verwaltungsbehörde gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung
vorzulegen.
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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