Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Stadtrat stimmt den nachfolgenden Punkten zu:

 

a)          der Feststellung des Jahresabschlusses 2008,

b)          der Zuführung des Jahresgewinns 2008 zur allgemeinen Finanzrücklage der Fernwärmeversorgung

c)          und der Entlastung der Werkleitung.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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0