Sitzung: 29.10.2009 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der
Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der
Betriebssatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die
Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der
Werkausschuss stimmt den nachfolgenden Punkten zu:
a)
der
Feststellung des Jahresabschlusses,
b)
der
Zuführung des Jahresgewinns in die allgemeinen Finanzrücklagen
c)
und
der Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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