Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebssatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf  § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Werkausschuss stimmt den nachfolgenden Punkten zu: 

 

a)          der Feststellung des Jahresabschlusses,

b)          der Zuführung des Jahresgewinns in die allgemeinen Finanzrücklagen

c)          und der Entlastung der Werkleitung.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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