Beschluss:

 

 

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

 

 

1.      Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

 

„Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Schwandorf“

 

vom _____________

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl. S. 460) erlässt die Stadt Schwandorf folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

 

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Schwandorf vom 20. Dezember 2007 wird wie folgt geändert:

 

1.               § 9a Grundgebühr wird wie folgt gefasst:

 

(1)  Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss oder dem Dauerdurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses oder des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss oder der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

 

(2)  Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn), Dauerdurchfluss (Q3) und Durchflussgröße (DN)

 

Nenndurchflusszähler:

 

bis Qn

2,5

33,75 Euro / Jahr

bis Qn

6

67,50 Euro / Jahr

bis Qn

10

135,00 Euro/Jahr

bis Qn

15

184,00 Euro/Jahr

bis Qn

150

460,00 Euro/Jahr

 

Dauerdurchflusszähler:

 

bis Q3

4

33,75 Euro / Jahr

bis Q3

10

67,50 Euro / Jahr

bis Q3

16

135,00 Euro/Jahr

bis Q3

25

184,00 Euro/Jahr

bis Q3

250

460,00 Euro/Jahr

 

Verbundwasserzähler:

 

DN

50

552,00 Euro/Jahr

DN

80

613,50 Euro/Jahr

DN

100

675,00 Euro/Jahr

DN

150

797,50 Euro/Jahr

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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0