Sitzung: 16.12.2009 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne
Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Der
Ausschuss beschließt gem. § 135 c BauGB die Naturschutzkostenerstattungssatzung
(NKS) i. d. F. vom 16.12.2009 (siehe Anlage).
b) Die
Verwaltung wird angewiesen, die Kosten für abgebuchte Retentionsausgleichsforderungen
aus dem städtischen Pool mittels Ablösevereinbarungen zu erheben.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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