Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

a) Der Ausschuss beschließt gem. § 135 c BauGB die Naturschutzkostenerstattungssatzung (NKS) i. d. F. vom 16.12.2009 (siehe Anlage).

 

b) Die Verwaltung wird angewiesen, die Kosten für abgebuchte Retentionsausgleichsforderungen aus dem städtischen Pool mittels Ablösevereinbarungen zu erheben.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0