Sitzung: 02.03.2010 Bauausschuss
Beschluss:
Der
Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu.
Durch eine
geeignete grundbuchliche Eintragung ist sicherzustellen, dass das neu
errichtete Einfamilienhaus mit einem entsprechenden Flächenumgriff nicht von der Hofstelle losgelöst veräußert
werden kann.
Bauplanungs-
oder bauordnungsrechtliche Auflagen (Lärm-, Naturschutz usw.) bleiben der
Prüfung eines konkreten Bauantrages vorbehalten.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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