Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu.

 

Durch eine geeignete grundbuchliche Eintragung ist sicherzustellen, dass das neu errichtete Einfamilienhaus mit einem entsprechenden Flächenumgriff  nicht von der Hofstelle losgelöst veräußert werden kann.

 

Bauplanungs- oder bauordnungsrechtliche Auflagen (Lärm-, Naturschutz usw.) bleiben der Prüfung eines konkreten Bauantrages vorbehalten.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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