Beschluss:

 

Der Ausschuss befürwortet das vorgelegte Konzept für die Ausrichtung künftiger Bürgerfeste.

 

 

Er beschließt die nachstehenden Zulassungskriterien zur Ausschreibung und Vergabe der festgelegten Veranstaltungsplätze für das Bürgerfest.

 

Zulassungskriterien

I.   Die Entscheidung über die Zulassung zum Bürgerfest trifft die Stadt Schwandorf nach Abwägung der Qualität der Bewerbungen und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den vorangegangenen Bürgerfesten.


Bewerber aus dem Raum Schwandorf werden bei der Entscheidung bevorzugt.
Ehrenamtliche und soziale Tätigkeit von Bewerbern fließt verstärkt in die Abwägung ein.

 

II.  Im Einzelfall werden bei  der Entscheidung über die Zulassung folgende Kriterien zu Grunde gelegt werden:

 

      1.    Örtliche bzw. regionale Herkunft des Bewerbers

 

2.         Örtliche bzw. regionale Herkunft der Kooperationspartner des Bewerbers             

 

3.        Kooperation des Bewerbers mit Dritten, der am Platz, für den er sich bewirbt, ansässig ist, bzw. Bewerber ist selbst am beworbenen Platz ansässig.

                                   

4.       Originalität, Qualität und kulinarische Vielfalt   

     

            5.         Bewertung der ehrenamtlichen und sozialen Tätigkeit des Bewerbers                                                                                                                  

6.        Bewertung der ehrenamtlichen und sozialen Tätigkeiten der      Kooperationspartner des Bewerbers.

 

                 

III. Falls für einen Teilbereich kein Angebot abgegeben wird, behält sich die Stadt Schwandorf vor, mit einem anderen Bewerber oder einem Dritten über diesen Teilbereich zu verhandeln.

Die Zulassung erfolgt dann freihändig.

 

 

 

 

Der Ausschuss weist die Verwaltung an, die Vergabe der Veranstaltungsplätze auf der Grundlage des vorgelegten Bewirtschaftungsvertrages vorzunehmen.

 

Bewirtschaftungsvertrag

 

A) Einleitung

 

Die Stadt Schwandorf beabsichtigt, für das Bürgerfest 2010 fünf unten näher beschriebene Straßen und Plätze (Teilbereiche) an interessierte Bewerber / Be­werbergemeinschaften (im Folgenden als „Bewerber“ bezeichnet) zu vergeben.

 

 

B) Grundlagen

 

I.            Das Bürgerfest findet in folgendem Zeitraum statt:

                
Samstag, 31. Juli 2010, 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

                 Kinderprogramm ab 15.00 Uhr
Offizielle Eröffnung am 31.07.2010 um 17.00 Uhr auf der Bühne am Marktplatz.  Live-Musikprogramm auf allen Bühnen ebenfalls ab 17.00 Uhr.
Sonntag, 01. August 2010, 11:00 Uhr bis 23:00 Uhr:
Beginn am Sonntag, 01.08.2010 um 11.00 Uhr.

                

                 Am Marktplatz findet um 11:00 Uhr ein ökumenischer Gottesdienst statt, während dessen darf nicht bewirtet werden. Die übrigen Plätze sind davon nicht betroffen.

 

II.            Bürgerfestareal:

 

1.            Der Kernbereich des Bürgerfestareals umfasst den gesamten Marktplatz, die Friedrich-Ebert-Str., den Wendelinplatz, die Bahnhofstraße, die Schwaigerstraße, die Postgartenstraße bis Paststraße, die Breite Straße, den Schlesierplatz, den Adolf-Kolping-Platz, die Rathausstraße, die Ettmannsdorfer Straße bis Einmündung Naabuferstraße, den Spitalgarten, die Spitalstraße bis Nürnberger Straße, die Nürnberger Straße bis Kreuzung Beer.

             

            Der Kernbereich ist im beiliegenden Lageplan, der als Anlage Teil der Ausschreibung ist, genau beschrieben.

 

2.              Folgende Plätze werden zur Bewirtschaftung (d. h. Ausgabe von Speisen

                 und Getränken) ausgeschrieben:

 

2.1          unterer Marktplatz

2.2          Wendelinplatz

2.3          Schlesierplatz

2.5             Adolf-Kolping-Platz

2.6             Breite Straße

 

Die einzelnen Plätze sind im beiliegenden Lageplan, der als Anlage Teil der Ausschreibung ist, genau beschrieben.

Bereiche, die der jeweilige Plan nicht umfasst stehen zur freien Disposition der Stadt Schwandorf.

 

3.     Die Stadt Schwandorf überlässt hierzu dem Bewerber gegen eine Umlage, die von der Größe des Platzes abhängig ist, die entsprechende Nutzung.

 

4.     Aus dieser Umlage finanziert die Stadt Schwandorf das gesamte Kultur- und Bühnenprogramm auf dem ganzen Bürgerfestareal.

 

 

 

C) Leistungsbeschreibung

 

Vom Bewerber wird die Erstellung und Beschreibung eines Konzeptes für die Bewirtschaftung eines Platzes des Bürgerfestes und deren Umsetzung unter Berücksichtigung folgender Rahmenbedingungen erwartet:

 

I.              Zugelassen werden Stände zur Zubereitung und Verkauf von Speisen und Getränken.

 

II.             Zugelassen sind Verkaufsstände von Waren des Kunsthandwerks.

 

III.           Nicht zugelassen sind Fahrgeschäfte, aufdringliche Firmen- und Produkt­werbung, Musik „vom Band“, Videowände zu Werbezwecken.

 

IV.           Nicht zugelassen ist der Ausschank von Branntwein und / oder branntwein­haltigen Getränken (d. h. keine Cocktailbars!).

 

V.            Der Bewerber gewährt einen kostenlosen Zugang für alle Festbesucher zu allen Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund.

 

VI.           Der Bewerber hat für seinen Teilbereich die Infrastruktur wie folgt bereitzustellen:

 

1. Die Stadt Schwandorf stellt pro Platz eine zentrale Entnahmestelle für Strom zur Verfügung.

 

Der Bewerber meldet bis spätestens 10.07.2010 seinen Strombedarf!

Der Bewerber hat nach seinen Bedürfnissen die Kabel zu verlegen und in geeigneter Weise gegen Unfälle abzusichern und Einwirkungen auf die im Boden verlegten Leitungen für Strom, Gas, Wasser oder Tele­kommunikation etc. zu unterlassen.


 

2. Die Stadt Schwandorf stellt pro Platz eine zentrale Wasserabnahmestelle zur Verfügung, verlegt aber keine Leitung zu den Ständen.

Der Bewerber hat die von ihm verlegten Leitungen gegen Unfälle abzusichern.

 

3. Abwasserentsorgung: Ableitung nur in die städtische Kanalisation.

 

4. Endreinigung: Außergewöhnliche Verschmutzungen werden dem Bewerber gesondert berechnet. Der Bewerber verpflichtet sich, während des Festes die zugeteilte Fläche zu reinigen und sauber zu halten.

 

5. Die gesetzlichen Bestimmungen und die Anforderungen nach den Un-fallverhütungsvorschriften sind zu beachten.

 

 

D) Zulassungsbedingungen

 

I.           Der Bewerber trägt das wirtschaftliche Risiko seines Platzes. Er übernimmt sämtliche im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung seines Platzes entstehenden Ausgaben und Kosten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Außerdem hat der Bewerber für die Verpflegung der Musiker zu sorgen.

 

II.             Die Stadt Schwandorf übernimmt keine Durchführungsgarantie für das Bürgerfest. Das Risiko eines Ausfalls oder einer Verkürzung (z. B. witterungsbedingt) trägt der Bewerber. Jeder Anspruch auf Schadensersatz wegen eines etwaigen Ausfalles, einer Verkürzung oder Verlegung wird ausgeschlossen.

III.           Eine Rückerstattung der bezahlten Gebühr wird insoweit ausgeschlossen, als eine Bewirtschaftung der in Absatz B) 2. genannten Plätze aus Gründen

nicht erfolgen kann, die die Stadt Schwandorf nicht zu vertreten hat.

IV.           Der Bewerber legt der Stadt Schwandorf bis 30. April 2010 ein Konzept vor, aus dem die mitwirkenden Beschicker, Vereine und Organisatoren hervorgehen. Auch die liefernde Brauerei ist zu benennen.

V.            Eine Übertragung der Rechte aus diesem Vertrag und/oder eine Überlassung der Platznutzung an Dritte ist dem Bewerber ausdrücklich untersagt. Ausnahmen bedürfen vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Stadt Schwandorf.

 

VI.           Zur angemessenen Abdeckung hat die Stadt Schwandorf als Veranstalterin eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Versicherungs-schutz erstreckt sich dabei auf die gesetzliche Haftpflicht der Veranstalterin. Nicht versichert ist dabei die Haftung des Bewerbers gegenüber Dritten aus seiner eigenwirtschaftlichen Beteiligung am Bürgerfest.

 

VII.          Der Aufbau der Stände erfolgt frühestens ab Samstag, 31. Juli 2010;     10.00 Uhr und ist bis 13.00 Uhr abzuschließen. Ab 13.00 Uhr bis längstens 15.00 Uhr erfolgt eine behördliche Abnahme. Der Abbau der Stände darf am Sonntag, 01. August 2010, nicht vor 23.00 Uhr beginnen und soll zügig unter möglichst geringer Lärmentwicklung durchgeführt werden.

 

VIII.        Der Bewerber ist verpflichtet, während der gesamten Veranstaltungszeit anwesend zu sein oder einen geeigneten, verantwortlichen Vertreter einzusetzen. Durch die Benennung eines Vertreters wird die persönliche Verantwortung des Bewerbers nicht berührt. Die Stadt Schwandorf ist befugt, durch ihre Beauftragten freien Zugang zu allen Aufbauten der übertragenen öffentlichen Fläche zu verlangen und die notwendigen Anordnungen gegenüber dem Bewerber zu treffen.

 

IX.           Die Überlassung der öffentlichen Fläche erfolgt in dem jeweils bestehenden Zustand. Hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit schließt die Stadt Schwandorf jegliche Haftung aus. Der Bewerber ist für die Bestimmung der Eignung des Platzes eigenverantwortlich.

 

 

 

X.            Der Standort der jeweiligen Bühne ist von der Stadt Schwandorf aus Gründen einer optimalen Beschallung festgelegt. Eine Verlegung ist nicht möglich.

 

XI.           Bei der Organisation und Durchführung der Teilbereiche ist zu beachten:

 

1. Verbot von Einweg-Geschirr und Einforderung eines Mindestpfandes     von € 2,-.

2. Die Rettungswege (siehe Anlage) sind in einer Breite von 3 m frei zu halten. Deren Verlauf ergibt sich aus dem beiliegenden Plan.

 

3. Der Bewerber und ggf. seine Kooperationspartner beantragen rechtzeitig für die Bewirtschaftung die erforderlichte „Gestattung eines vorüber­gehenden Gaststättenbetriebes“ zur Bewirtschaftung seines Platzes.

 

E) Kostenbeiträge

 

Die Bewerber haben für die angebotenen Teilbereiche ihren Angeboten folgende Kostenbeiträge zu Grunde zu legen

 

1.  Unterer Marktplatz    1.712 m² / 5,50 €          9.416,-- €

2.  Wendelinplatz           644 m² / 5,50 €          3.542,-- €

3.  Schlesierplatz          520 m² / 5,50 €          2.860,-- €

4.  Adolf-Kolping-Platz     633 m² / 5,-- €          3.165,-- €

5.  Breite Straße           308 m² / 5,50 €          1.694,-- €

 

 

F) Leistungen der Stadt Schwandorf

 

I.       Organisation und Finanzierung des Kultur- und Musikprogramms für das  Bürgerfest . Die Kosten belaufen sich auf voraus­sichtlich 55.000 €;  zuzüglich der Sachleistungen des städtischen Bauhofs  in Höhe von etwa 40.000 €.

 

II.     Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung.

 

III.    Reinigung der Straßen und Plätze im gesamten Festbereich mindestens einmal täglich jeweils nach Ende des Festbetriebs bzw. am nächsten Morgen vor Beginn des Festbetriebs.

 

IV.     Endreinigung aller Straßen und Plätze im Festbereich nach Ende des Festes. Für außergewöhnliche Verschmutzungen wird auf die Regelung unter C) VI. 4. verwiesen!

 

V.       Durchführung verkehrslenkender Maßnahmen entsprechend den verkehrs-rechtlichen Anordnungen der Stadt einschl. Busumleitung.

 

VI.     Verlängerung der Öffnungszeiten sowie Wartung der städtischen Toilettenanlagen sowie Einrichtung von zusätzlichen Toilettenanlagen mit bedarfsgerechter Zwischenleerung und Reinigungsservice.

 

VII.    Einrichtung von ständig besetzten Sanitätsstützpunkten und Fußstreifen im Bürgerfestreal.

 

VIII.  Einrichtung einer zentralen Leitstelle im Festbereich und ständige Präsenz verantwortlicher Organisatoren. Einrichtung eines Telefondienstes mit rechtzeitiger Bekanntgabe der Nummern, um jederzeit eine bedarfsgerechte Kommunikation mit der Stadt, Feuerwehr, Rettung, Polizei zu gewährleisten.

 

IX.     Öffentlichkeits- und Pressearbeit für das Bürgerfest in seiner Gesamtheit einschließlich Plakaten und Programmen (Druck und Vertrieb).

 

X.       Information der Anwohner im Festbereich über Beeinträchtigungen und ggf. Einschränkung der Zufahrtsmöglichkeiten.

 

XI.     Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und Übernahme der Gebühren in Höhe von 1.500,-- € durch die Stadt Schwandorf.

 

 

 

XII.    Stellung eines Sicherheitsdienstes am Bürgerfestreal nach den Vorgaben des Ordnungsamtes und der Polizei. Stellung einer Bewachung an den Bühnen und Festplätzen von Samstag, 31.07.10, 24.00 Uhr, bis Sonntag, 01.08.10, 9.00 Uhr.

 

 

G) Schlussbestimmungen

 

I.       Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

II.     Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Schwandorf.

 

III.    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat die Unwirksamkeit dieser Bestimmung nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

 

Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, bei Unwirksamkeit einer Bestimmung, diese durch eine wirksame Bestimmung zu ergänzen, die der gewollten Regelung möglichst nahe kommt.

 

 

Der Ausschuss billigt die im Preisblatt festgelegten Entgelte für die Durchführung des Bürgerfestes 2010.

 

Preisblatt Schwandorfer Bürgerfest 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Stände für Grill- u. Friteusenwaren (Grillen, Braten, Rösten), Speisen (nach vorheriger Absprache diverse Getränke): Bis 3m   

250,00 €

 

Jeder weitere Meter

 

 

 

40,00 €

 

Biertischgarnituren pro Garnitur

 

 

30,00 €

 

Rundtische, Bistrotische u. kleinere Tische (für ca. 4 Personen)

20,00 €

 

Der Verkauf von Getränken ist nicht erlaubt!

 

 

2.

Stände für sonstige Speisen (z. B. Süßigkeiten) Bis 3 m

200,00 €

 

Jeder weitere Meter

 

 

 

40,00 €

 

Für das Aufstellen von Tischen gilt Vereinbarung Nr. 1.

 

 

3.

Getränkestände (z.B. Cocktails, Pils, etc.): Bis 3 m

 

350,00 €

 

Jeder weitere Meter

 

 

 

40,00 €

4.

Kunsthandwerkerstände: (Handgefertigtes) Bis 3 m Stand:

40,00 €

5.

Warenverkaufsstände: (z. B. Mineralien, Modeschmuck, Leuchtartikel, etc.)  Bis 3 m

100,00 €

6.

Soziale Vereine u. Verbände (betrifft Kleinstände, welche nur von Vereinsmitgliedern betrieben werden dürfen), Kinder- u. Schülerflohmärkte

Gebührenfrei!

7.

Bestuhlung im Bürgerfestbereich von Gaststätten und Lokalen Bestuhlung vor eigenem Anwesen und Verkauf aus eigenen Geschäftsraumen: Es gelten die von den Brauereien festgesetzten Getränkepreise. Es ist nur Ausschank von Bieren der ortsansässigen Brauereien erlaubt!

10 % vom Umsatz

10.

Standplätze für Arbeitsgeräte wie z. B. Kühlschränke und Geschirrspülmaschinen werden nicht berechnet, müssen aber wegen der Kalkulation des Platzbedarfes angegeben werden!

11.

Strombedarf für die einzelnen Geräte muss exakt gemeldet werden. Es wird ein Stromverbrauchsplan erstellt. Nicht gemeldete Geräte können nicht eingesetzt werden!!

12.

Standbetreiber, die sich mit eigenen kulturellen Beiträgen in das Rahmenprogramm einbringen oder Vorführungen am Stand anbieten, können Preisnachlässe vereinbaren.

13.

Umsatzgebühren müssen bis spätestens 13.08.2010 schriftlich abgerechnet und auf das Konto der Stadt Schwandorf überwiesen werden!

 

Wir bitten um faire Abrechnung!

 

 

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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