Sitzung: 08.03.2010 Hauptausschuss
Beschluss:
Der Ausschuss befürwortet das vorgelegte
Konzept für die Ausrichtung künftiger Bürgerfeste.
Er beschließt die nachstehenden
Zulassungskriterien zur Ausschreibung und Vergabe der festgelegten
Veranstaltungsplätze für das Bürgerfest.
Zulassungskriterien
I. Die Entscheidung über die Zulassung zum
Bürgerfest trifft die Stadt Schwandorf nach Abwägung der Qualität der
Bewerbungen und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den vorangegangenen
Bürgerfesten.
Bewerber aus dem Raum Schwandorf
werden bei der Entscheidung bevorzugt.
Ehrenamtliche und soziale Tätigkeit von Bewerbern fließt verstärkt in die
Abwägung ein.
II. Im Einzelfall werden bei der Entscheidung über die Zulassung folgende
Kriterien zu Grunde gelegt werden:
1. Örtliche bzw. regionale Herkunft des
Bewerbers
2. Örtliche
bzw. regionale Herkunft der Kooperationspartner des Bewerbers
3. Kooperation des Bewerbers mit Dritten,
der am Platz, für den er sich bewirbt, ansässig ist, bzw. Bewerber ist selbst
am beworbenen Platz ansässig.
4. Originalität, Qualität und kulinarische
Vielfalt
5. Bewertung
der ehrenamtlichen und sozialen Tätigkeit des Bewerbers
6. Bewertung
der ehrenamtlichen und sozialen Tätigkeiten der Kooperationspartner des Bewerbers.
III. Falls für einen Teilbereich kein Angebot
abgegeben wird, behält sich die Stadt Schwandorf vor, mit einem anderen
Bewerber oder einem Dritten über diesen Teilbereich zu verhandeln.
Die Zulassung erfolgt dann
freihändig.
Der Ausschuss weist die Verwaltung an, die Vergabe der Veranstaltungsplätze auf der Grundlage des vorgelegten Bewirtschaftungsvertrages vorzunehmen.
Bewirtschaftungsvertrag
A) Einleitung
Die
Stadt Schwandorf beabsichtigt, für das
Bürgerfest 2010 fünf unten näher beschriebene Straßen und Plätze (Teilbereiche)
an interessierte Bewerber / Bewerbergemeinschaften (im Folgenden als
„Bewerber“ bezeichnet) zu vergeben.
B)
Grundlagen
I. Das Bürgerfest findet in folgendem Zeitraum
statt:
Samstag, 31. Juli 2010, 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Kinderprogramm ab 15.00 Uhr
Offizielle Eröffnung am 31.07.2010 um 17.00 Uhr auf der Bühne am
Marktplatz. Live-Musikprogramm auf allen
Bühnen ebenfalls ab 17.00 Uhr.
Sonntag, 01. August 2010, 11:00 Uhr bis 23:00 Uhr:
Beginn am Sonntag, 01.08.2010 um 11.00 Uhr.
Am Marktplatz findet um 11:00
Uhr ein ökumenischer Gottesdienst statt, während dessen darf nicht bewirtet
werden. Die übrigen Plätze sind davon nicht betroffen.
II. Bürgerfestareal:
1. Der
Kernbereich des Bürgerfestareals umfasst den gesamten Marktplatz, die
Friedrich-Ebert-Str., den Wendelinplatz, die Bahnhofstraße, die
Schwaigerstraße, die Postgartenstraße bis Paststraße, die Breite Straße, den
Schlesierplatz, den Adolf-Kolping-Platz, die Rathausstraße, die Ettmannsdorfer
Straße bis Einmündung Naabuferstraße, den Spitalgarten, die Spitalstraße bis
Nürnberger Straße, die Nürnberger Straße bis Kreuzung Beer.
Der Kernbereich ist im beiliegenden
Lageplan, der als Anlage Teil der Ausschreibung ist, genau beschrieben.
2. Folgende Plätze werden zur
Bewirtschaftung (d. h. Ausgabe von Speisen
und Getränken) ausgeschrieben:
2.1 unterer Marktplatz
2.2 Wendelinplatz
2.3 Schlesierplatz
2.5
Adolf-Kolping-Platz
2.6
Breite Straße
Die einzelnen Plätze sind im
beiliegenden Lageplan, der als Anlage Teil der Ausschreibung ist, genau
beschrieben.
Bereiche, die der jeweilige Plan nicht
umfasst stehen zur freien Disposition der Stadt Schwandorf.
3.
Die
Stadt Schwandorf überlässt hierzu dem Bewerber gegen eine Umlage, die von der
Größe des Platzes abhängig ist, die entsprechende Nutzung.
4.
Aus
dieser Umlage finanziert die Stadt Schwandorf das gesamte Kultur- und
Bühnenprogramm auf dem ganzen Bürgerfestareal.
C) Leistungsbeschreibung
Vom Bewerber wird die
Erstellung und Beschreibung eines Konzeptes für die Bewirtschaftung eines
Platzes des Bürgerfestes und deren Umsetzung unter Berücksichtigung folgender
Rahmenbedingungen erwartet:
I.
Zugelassen werden
Stände zur Zubereitung und Verkauf von Speisen und Getränken.
II.
Zugelassen sind
Verkaufsstände von Waren des Kunsthandwerks.
III.
Nicht zugelassen
sind Fahrgeschäfte, aufdringliche Firmen- und Produktwerbung, Musik „vom
Band“, Videowände zu Werbezwecken.
IV.
Nicht zugelassen
ist der Ausschank von Branntwein und / oder branntweinhaltigen Getränken (d.
h. keine Cocktailbars!).
V.
Der Bewerber
gewährt einen kostenlosen Zugang für alle Festbesucher zu allen Veranstaltungen
auf öffentlichem Verkehrsgrund.
VI.
Der Bewerber hat
für seinen Teilbereich die Infrastruktur wie folgt bereitzustellen:
1. Die Stadt Schwandorf stellt pro Platz eine zentrale
Entnahmestelle für Strom zur Verfügung.
Der Bewerber meldet bis
spätestens 10.07.2010 seinen Strombedarf!
Der Bewerber hat nach seinen
Bedürfnissen die Kabel zu verlegen und in geeigneter Weise gegen Unfälle
abzusichern und Einwirkungen auf die im Boden verlegten Leitungen für Strom,
Gas, Wasser oder Telekommunikation etc. zu unterlassen.
2. Die Stadt Schwandorf stellt pro Platz eine zentrale
Wasserabnahmestelle zur Verfügung, verlegt aber keine Leitung zu den Ständen.
Der Bewerber hat die von ihm
verlegten Leitungen gegen Unfälle abzusichern.
3. Abwasserentsorgung: Ableitung nur in die städtische
Kanalisation.
4. Endreinigung: Außergewöhnliche Verschmutzungen werden
dem Bewerber gesondert berechnet. Der Bewerber verpflichtet sich, während des
Festes die zugeteilte Fläche zu reinigen und sauber zu halten.
5. Die gesetzlichen Bestimmungen und die Anforderungen
nach den Un-fallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
D) Zulassungsbedingungen
I. Der
Bewerber trägt das wirtschaftliche Risiko seines Platzes. Er übernimmt
sämtliche im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung seines Platzes entstehenden
Ausgaben und Kosten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Außerdem hat der
Bewerber für die Verpflegung der Musiker zu sorgen.
II.
Die
Stadt Schwandorf übernimmt keine Durchführungsgarantie für das Bürgerfest. Das
Risiko eines Ausfalls oder einer Verkürzung (z. B. witterungsbedingt) trägt der
Bewerber. Jeder Anspruch auf Schadensersatz wegen eines etwaigen Ausfalles,
einer Verkürzung oder Verlegung wird ausgeschlossen.
III.
Eine
Rückerstattung der bezahlten Gebühr wird insoweit ausgeschlossen, als eine
Bewirtschaftung der in Absatz B) 2. genannten Plätze aus Gründen
nicht erfolgen kann, die die Stadt
Schwandorf nicht zu vertreten hat.
IV.
Der
Bewerber legt der Stadt Schwandorf bis 30. April 2010 ein Konzept vor, aus dem
die mitwirkenden Beschicker, Vereine und Organisatoren hervorgehen. Auch die
liefernde Brauerei ist zu benennen.
V.
Eine
Übertragung der Rechte aus diesem Vertrag und/oder eine Überlassung der
Platznutzung an Dritte ist dem Bewerber ausdrücklich untersagt. Ausnahmen
bedürfen vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Stadt Schwandorf.
VI.
Zur
angemessenen Abdeckung hat die Stadt Schwandorf als Veranstalterin eine
Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Versicherungs-schutz
erstreckt sich dabei auf die gesetzliche Haftpflicht der Veranstalterin. Nicht
versichert ist dabei die Haftung des Bewerbers gegenüber Dritten aus seiner
eigenwirtschaftlichen Beteiligung am Bürgerfest.
VII.
Der
Aufbau der Stände erfolgt frühestens ab Samstag, 31. Juli 2010; 10.00 Uhr und ist bis 13.00 Uhr
abzuschließen. Ab 13.00 Uhr bis längstens 15.00 Uhr erfolgt eine behördliche
Abnahme. Der Abbau der Stände darf am Sonntag, 01. August 2010, nicht vor 23.00
Uhr beginnen und soll zügig unter möglichst geringer Lärmentwicklung
durchgeführt werden.
VIII.
Der
Bewerber ist verpflichtet, während der gesamten Veranstaltungszeit anwesend zu
sein oder einen geeigneten, verantwortlichen Vertreter einzusetzen. Durch die
Benennung eines Vertreters wird die persönliche Verantwortung des Bewerbers
nicht berührt. Die Stadt Schwandorf ist befugt, durch ihre Beauftragten freien
Zugang zu allen Aufbauten der übertragenen öffentlichen Fläche zu verlangen und
die notwendigen Anordnungen gegenüber dem Bewerber zu treffen.
IX.
Die
Überlassung der öffentlichen Fläche erfolgt in dem jeweils bestehenden Zustand.
Hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit schließt die Stadt Schwandorf jegliche
Haftung aus. Der Bewerber ist für die Bestimmung der Eignung des Platzes
eigenverantwortlich.
X.
Der
Standort der jeweiligen Bühne ist von der Stadt Schwandorf aus Gründen einer optimalen
Beschallung festgelegt. Eine Verlegung ist nicht möglich.
XI.
Bei
der Organisation und Durchführung der Teilbereiche ist zu beachten:
1. Verbot von Einweg-Geschirr und Einforderung
eines Mindestpfandes von € 2,-.
2. Die Rettungswege (siehe Anlage) sind in einer
Breite von 3 m frei zu halten. Deren Verlauf ergibt sich aus dem beiliegenden
Plan.
3. Der Bewerber und ggf. seine Kooperationspartner
beantragen rechtzeitig für die Bewirtschaftung die erforderlichte „Gestattung
eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes“ zur Bewirtschaftung seines
Platzes.
E)
Kostenbeiträge
Die Bewerber haben für die
angebotenen Teilbereiche ihren Angeboten folgende Kostenbeiträge zu Grunde zu
legen
1. Unterer Marktplatz 1.712
m² / 5,50 € 9.416,-- €
2. Wendelinplatz 644
m² / 5,50 € 3.542,-- €
3. Schlesierplatz 520
m² / 5,50 € 2.860,-- €
4. Adolf-Kolping-Platz 633
m² / 5,-- € 3.165,-- €
5. Breite Straße 308
m² / 5,50 € 1.694,-- €
F) Leistungen der Stadt Schwandorf
I.
Organisation und
Finanzierung des Kultur- und Musikprogramms für das Bürgerfest . Die Kosten belaufen sich auf
voraussichtlich 55.000 €; zuzüglich der
Sachleistungen des städtischen Bauhofs
in Höhe von etwa 40.000 €.
II.
Schaffung der
rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung.
III.
Reinigung der
Straßen und Plätze im gesamten Festbereich mindestens einmal täglich
jeweils nach Ende des Festbetriebs bzw. am nächsten Morgen vor Beginn des
Festbetriebs.
IV.
Endreinigung
aller Straßen und Plätze im Festbereich nach Ende des Festes. Für
außergewöhnliche Verschmutzungen wird auf die Regelung unter C) VI. 4.
verwiesen!
V.
Durchführung
verkehrslenkender Maßnahmen entsprechend den verkehrs-rechtlichen Anordnungen
der Stadt einschl. Busumleitung.
VI.
Verlängerung der
Öffnungszeiten sowie Wartung der städtischen Toilettenanlagen sowie Einrichtung
von zusätzlichen Toilettenanlagen mit bedarfsgerechter Zwischenleerung und
Reinigungsservice.
VII.
Einrichtung von
ständig besetzten Sanitätsstützpunkten und Fußstreifen im Bürgerfestreal.
VIII. Einrichtung einer zentralen Leitstelle im Festbereich
und ständige Präsenz verantwortlicher Organisatoren. Einrichtung eines
Telefondienstes mit rechtzeitiger Bekanntgabe der Nummern, um jederzeit eine
bedarfsgerechte Kommunikation mit der Stadt, Feuerwehr, Rettung, Polizei zu
gewährleisten.
IX.
Öffentlichkeits-
und Pressearbeit für das Bürgerfest in seiner Gesamtheit einschließlich
Plakaten und Programmen (Druck und Vertrieb).
X.
Information der
Anwohner im Festbereich über Beeinträchtigungen und ggf. Einschränkung der
Zufahrtsmöglichkeiten.
XI. Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und Übernahme
der Gebühren in Höhe von 1.500,-- € durch die Stadt Schwandorf.
XII.
Stellung eines
Sicherheitsdienstes am Bürgerfestreal nach den Vorgaben des Ordnungsamtes und
der Polizei. Stellung einer Bewachung an den Bühnen und Festplätzen von
Samstag, 31.07.10, 24.00 Uhr, bis Sonntag, 01.08.10, 9.00 Uhr.
G) Schlussbestimmungen
I.
Änderungen oder
Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
II.
Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand der beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem
Vertrag ist Schwandorf.
III.
Sollte eine
Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat die
Unwirksamkeit dieser Bestimmung nicht die Unwirksamkeit der übrigen
Bestimmungen zur Folge.
Die Vertragsparteien
verpflichten sich vielmehr, bei Unwirksamkeit einer Bestimmung, diese durch
eine wirksame Bestimmung zu ergänzen, die der gewollten Regelung möglichst nahe
kommt.
Der Ausschuss billigt die im Preisblatt festgelegten Entgelte für die Durchführung des Bürgerfestes 2010.
Preisblatt Schwandorfer Bürgerfest 2010 |
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1. |
Stände für
Grill- u. Friteusenwaren
(Grillen, Braten, Rösten), Speisen (nach vorheriger Absprache diverse
Getränke): Bis 3m |
250,00 € |
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Jeder weitere
Meter |
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40,00 € |
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Biertischgarnituren
pro Garnitur |
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30,00 € |
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Rundtische,
Bistrotische u. kleinere Tische (für ca. 4 Personen) |
20,00 € |
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Der
Verkauf von Getränken ist nicht erlaubt! |
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2. |
Stände für
sonstige Speisen (z. B. Süßigkeiten) Bis 3 m |
200,00 € |
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Jeder weitere
Meter |
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40,00 € |
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Für das
Aufstellen von Tischen gilt Vereinbarung Nr. 1. |
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3. |
Getränkestände
(z.B. Cocktails, Pils, etc.): Bis 3 m |
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350,00 € |
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Jeder weitere
Meter |
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40,00 € |
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4. |
Kunsthandwerkerstände:
(Handgefertigtes) Bis
3 m Stand: |
40,00 € |
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5. |
Warenverkaufsstände:
(z. B. Mineralien,
Modeschmuck, Leuchtartikel, etc.) Bis 3 m |
100,00 € |
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6. |
Soziale
Vereine u. Verbände (betrifft
Kleinstände, welche nur von Vereinsmitgliedern betrieben werden dürfen),
Kinder- u. Schülerflohmärkte |
Gebührenfrei! |
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7. |
Bestuhlung
im Bürgerfestbereich von Gaststätten und Lokalen Bestuhlung vor eigenem Anwesen und
Verkauf aus eigenen Geschäftsraumen: Es gelten die von den Brauereien
festgesetzten Getränkepreise. Es ist nur Ausschank von Bieren der
ortsansässigen Brauereien erlaubt! |
10 % vom Umsatz |
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10. |
Standplätze
für Arbeitsgeräte wie
z. B. Kühlschränke und Geschirrspülmaschinen werden nicht berechnet, müssen
aber wegen der Kalkulation des Platzbedarfes angegeben werden! |
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11. |
Strombedarf
für die einzelnen Geräte muss exakt gemeldet werden. Es wird ein Stromverbrauchsplan
erstellt. Nicht gemeldete Geräte können nicht eingesetzt werden!! |
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12. |
Standbetreiber,
die sich mit eigenen
kulturellen Beiträgen in das Rahmenprogramm einbringen oder Vorführungen
am Stand anbieten, können Preisnachlässe vereinbaren. |
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13. |
Umsatzgebühren
müssen bis spätestens 13.08.2010 schriftlich abgerechnet und auf das
Konto der Stadt Schwandorf überwiesen werden! |
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Wir
bitten um faire Abrechnung! |
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Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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