Sitzung: 18.03.2010 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Ausschuss
beauftragt die Verwaltung, zur Behebung der städtebaulichen Mängel des sog.
Meierhofer-Anwesens ein Instandsetzungsgebot gem. § 177 BauGB anzuordnen.
Herr
Meierhofer ist unter Fristsetzung zu einer Ermöglichung der Innenbesichtigung
der Objekte durch die Stadt aufzufordern. Im Zusammenhang mit dem möglichen
Gebot ist Herr Meierhofer zu beraten, wie die Maßnahme durchgeführt werden kann
und welche Finanzierungsmöglichkeiten aus öffentlichen Kassen
(Fördermöglichkeiten) bestehen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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