Beschluss:

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Behebung der städtebaulichen Mängel des sog. Meierhofer-Anwesens ein Instandsetzungsgebot gem. § 177 BauGB anzuordnen.

Herr Meierhofer ist unter Fristsetzung zu einer Ermöglichung der Innenbesichtigung der Objekte durch die Stadt aufzufordern. Im Zusammenhang mit dem möglichen Gebot ist Herr Meierhofer zu beraten, wie die Maßnahme durchgeführt werden kann und welche Finanzierungsmöglichkeiten aus öffentlichen Kassen (Fördermöglichkeiten) bestehen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

6

5