Sitzung: 18.03.2010 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und
Stellungnahmen - ausgenommen die Einwendung des Herrn Fischer, Ebermannsdorf -
werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis
genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend gerecht gegen-
und untereinander abgewogen (siehe beiliegende Abwägungslisten – Teile 1 und
2).
Hinsichtlich der Einwendung des Herrn Fischer gilt die o. a.
Ermächtigung für die Verwaltung.
Der Ausschuss billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und
Grünordnungsplans „Sondergebiet Solarpark Kreith“ mit Begründung und
Umweltbericht i. d. F. vom 18.03.2010 mit der Maßgabe, dass o. a. vom
Antragsteller vorzunehmende Planänderung bzw. -anpassung einzuarbeiten ist.
Die Verwaltung wird angewiesen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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