Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen - ausgenommen die Einwendung des Herrn Fischer, Ebermannsdorf - werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend gerecht gegen- und untereinander abgewogen (siehe beiliegende Abwägungslisten – Teile 1 und 2).

Hinsichtlich der Einwendung des Herrn Fischer gilt die o. a. Ermächtigung für die Verwaltung.

Der Ausschuss billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Solarpark Kreith“ mit Begründung und Umweltbericht i. d. F. vom 18.03.2010 mit der Maßgabe, dass o. a. vom Antragsteller vorzunehmende Planänderung bzw. -anpassung einzuarbeiten ist.

Die Verwaltung wird angewiesen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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