Sitzung: 18.03.2010 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne
Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt
Kenntnis vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die entsprechenden
Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen
werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis
genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend gerecht gegen-
und untereinander abgewogen (siehe beiliegende Abwägungslisten - Teile 1 und 2).
Der
Ausschuss billigt den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich des
vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Solarpark Kreith“ mit
Begründung und Umweltbericht i. d. F. vom 18.03.2010.
Die
Ergebnisse des heutigen Beschlusses Nr. 4 sind - soweit hier relevant –
einzuarbeiten bzw. zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird
angewiesen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB zu veranlassen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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