Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend gerecht gegen- und untereinander abgewogen (siehe beiliegende Abwägungslisten -  Teile 1 und 2).

Der Ausschuss billigt den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Solarpark Kreith“ mit Begründung und Umweltbericht i. d. F. vom 18.03.2010.

Die Ergebnisse des heutigen Beschlusses Nr. 4 sind - soweit hier relevant – einzuarbeiten bzw. zu berücksichtigen.

Die Verwaltung wird angewiesen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0