Sitzung: 29.03.2010 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt
Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
In der
Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter-
und gegeneinander abgewogen. Diese Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt
und sind in der Flächennutzungsplanänderung zu berücksichtigen.
Der Stadtrat fasst den
Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Gewerbe-
und Industriegebiet Sitzenhof“.
Die Verwaltung wird angewiesen, die
Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Gewerbe- und Industriegebiet Sitzenhof“
der Regierung der Oberpfalz als höherer Verwaltungsbehörde gemäß § 6 BauGB zur
Genehmigung vorzulegen.
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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