Sitzung: 19.04.2010 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Stadtkämmerei vom 29.03.2010 und beschließt den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung:
„Auf Grund des Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt
in den
Einnahmen und Ausgaben mit
42.685.160,00 EUR
und
im
Vermögenshaushalt
in den
Einnahmen und Ausgaben mit 9.647.550,00
EUR
ab.
§ 2
1. |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 4.000.000,00
EUR festgesetzt. |
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2. |
Nach den Wirtschaftsplänen 2010 für
die Städtische Wasser- und Fernwärmeversorgung als Eigenbetrieb der Stadt
Schwandorf ist die Aufnahme von Darlehen in Höhe von 1.371.769,47 EUR
vorgesehen. |
§ 3
1. |
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermö-genshaushalt wird auf 2.800.000,00 EUR
festgesetzt. |
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2. |
Verpflichtungsermächtigungen in den
Vermögensplänen der Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung werden nicht
festgesetzt. |
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) |
für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
290 v. H. |
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b) |
für die
Grundstücke (B) |
310 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer
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350 v. H. |
§ 5
1. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
7.000.000,00 EUR festgesetzt. |
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2. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Wirtschaftsplänen der
Städtischen Wasser- und
Fernwärmeversorgung wird auf 550.000,00 EUR festgesetzt. |
§ 6
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2010 in Kraft.“
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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