Sitzung: 29.04.2010 Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93
Beschluss:
Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis
vom Vorlagebericht der Stadtkämmerei vom 29.03.2010 und beschließt den Erlass
der nachstehenden Haushaltssatzung:
„Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit – KommZG – und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung – GO – und § 18 der Zweckverbandssatzung vom 02.05.2006 erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt
in den
Einnahmen und Ausgaben mit |
221.250,00 EUR |
und
im
Vermögenshaushalt
in den
Einnahmen und Ausgaben mit |
30.000,00 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. |
§ 4
Der Zweckverband erhebt von den
Verbandsmitgliedern gemäß § 19 Abs. 2
der Verbandssatzung vom 02.05.2006 eine Umlage: |
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a) |
Der durch sonstige Einnahmen nicht
gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des
Verwaltungshaushalts wird auf 39.370,00 EUR festgesetzt und wie folgt auf die
Verbandsmitglieder umgelegt: |
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Stadt Schwandorf |
45 % |
17.716,50 EUR |
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Gemeinde Wackersdorf |
45 % |
17.716,50 EUR |
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Gemeinde Steinberg am See |
10 % |
3.937,00 EUR |
b) |
Der durch sonstige Einnahmen nicht
gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des
Vermögenshaushalts wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt und wie folgt auf die Verbandsmitglieder
umgelegt: |
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Stadt Schwandorf |
45 % |
13.500,00 EUR |
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Gemeinde Wackersdorf |
45 % |
13.500,00 EUR |
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Gemeinde Steinberg am See |
10 % |
3.000,00 EUR |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000,00
EUR festgesetzt. |
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem
1. Januar 2010 in Kraft.“ |
Des Weiteren beschließt die
Verbandsversammlung den Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013, der als Anlage
dem Haushaltsplan 2010 beigefügt ist.
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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