Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Stadtkämmerei vom 29.03.2010 und beschließt den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung:

 

 

 

„Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit – KommZG – und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung – GO – und § 18 der Zweckverbandssatzung vom 02.05.2006 erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

221.250,00 EUR

 

und

 

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

30.000,00 EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

 

§ 4

 

Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern gemäß § 19  Abs. 2 der Verbandssatzung vom 02.05.2006 eine Umlage:

 

a)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird auf 39.370,00 EUR festgesetzt und wie folgt auf die Verbandsmitglieder umgelegt:

 

 

 

Stadt Schwandorf

45 %

17.716,50 EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Wackersdorf

45 %

17.716,50 EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Steinberg am See

10 %

3.937,00 EUR

 

b)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt und wie folgt auf die Verbandsmitglieder umgelegt:

 

 

Stadt Schwandorf

45 %

13.500,00 EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Wackersdorf

45 %

13.500,00 EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Steinberg am See

10 %

3.000,00 EUR

 

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2010 in Kraft.“

 

 

 

Des Weiteren beschließt die Verbandsversammlung den Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013, der als Anlage dem Haushaltsplan 2010 beigefügt ist.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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