Sitzung: 20.05.2010 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne
Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB.
Die entsprechenden Empfehlungen der
Verwaltung zu den Anregungen werden gebilligt (s. beil. Abwägungslisten).
Der
Ausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Spielhallenverbot
Industriestraße“.
Die
Verwaltung wird angewiesen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB zu veranlassen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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