Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den Anregungen werden gebilligt (s. beil. Abwägungslisten).

 

Der Ausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Spielhallenverbot Industriestraße“.

 

Die Verwaltung wird angewiesen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0