Sitzung: 20.05.2010 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne
Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der
Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
In
der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht
unter- und gegeneinander abgewogen. Diese Empfehlungen der Verwaltung werden
gebilligt und sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen (s. beil.
Abwägungslisten).
Der Ausschuss
billigt den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Industriegebiet Süd“, sowie den
zugehörigen Umweltbericht in der Form vom 20.05.2010 und beschließt den Plan
gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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