Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen. Diese Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt und sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen (s. beil. Abwägungslisten).  

 

Der Ausschuss billigt den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Industriegebiet Süd“, sowie den zugehörigen Umweltbericht in der Form vom 20.05.2010 und beschließt den Plan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0