Sitzung: 19.05.2010 Bauausschuss
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom o.
g. Bauantrag und stimmt dem Vorhaben unter der Voraussetzung, dass die
Privilegierung i. S. des § 35 Abs. 1 BauGB durch das Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten bestätigt wird und die landwirtschaftlichen Gebäude
vor dem Wohngebäude errichtet werden, einstimmig zu.
Anwesend |
Für
|
Gegen
|
|
den Beschluss |
|||
11 |
11 |
- |