Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom o. g. Bauantrag und stimmt dem Vorhaben unter der Voraussetzung, dass die Privilegierung i. S. des § 35 Abs. 1 BauGB durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestätigt wird und die landwirtschaftlichen Gebäude vor dem Wohngebäude errichtet werden, einstimmig zu.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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