Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom o. g. Bauantrag und stimmt dem Vorhaben unter der Voraussetzung, dass durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit rechtlich gesichert wird, dass die Fläche, auf der das Wohnhaus errichtet wird, nicht ohne das Hofgrundstück veräußert werden kann, einstimmig zu.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

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