Sitzung: 19.05.2010 Bauausschuss
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom o.
g. Bauantrag und stimmt dem Vorhaben unter der Voraussetzung, dass durch
Eintragung einer Grunddienstbarkeit rechtlich gesichert wird, dass die Fläche,
auf der das Wohnhaus errichtet wird, nicht ohne das Hofgrundstück veräußert
werden kann, einstimmig zu.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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