Sitzung: 23.06.2010 Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93
Beschluss:
Der
Zweckverband nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB.
In
der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht
unter- und gegeneinander abgewogen. Diese Empfehlungen der Verwaltung werden
gebilligt und sind in der Flächennutzungsplanänderung zu berücksichtigen.
Der
Zweckverband fasst den Feststellungsbeschluss für die
Flächennutzungsplanänderung im Bereich „OMV Tank- und Waschcenter in
Wackersdorf“.
Die
Verwaltung wird angewiesen, die Flächennutzungsplanänderung im Bereich „OMV
Tank- und Waschcenter in Wackersdorf“ der Regierung der Oberpfalz als höherer
Verwaltungsbehörde gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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