Beschluss:

 

Der Zweckverband nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen. Diese Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt und sind in der Flächennutzungsplanänderung zu berücksichtigen.

 

Der Zweckverband fasst den Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung im Bereich „OMV Tank- und Waschcenter in Wackersdorf“.

 

Die Verwaltung wird angewiesen, die Flächennutzungsplanänderung im Bereich „OMV Tank- und Waschcenter in Wackersdorf“ der Regierung der Oberpfalz als höherer Verwaltungsbehörde gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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