Beschluss:

 

Der Zweckverband nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen. Diese Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt und sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen.

 

Der Ausschuss billigt den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „OMV Tank- und Waschcenter in Wackersdorf“, sowie den zugehörigen Umweltbericht in der Form vom 23.06.2010 und beschließt den Plan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

18

18

0