Verbandsrat Max Politzka hat mit Schreiben vom 07.12.2007 beantragt, die Bezeichnung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93 zu ändern in: „Wirtschaftspark Mittlere Oberpfalz“.

 

Der Antrag wurde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93 am 20.12.2007 beraten. Der Zweckverband verblieb ohne Beschluss.

 

Bei einer Namensänderung sind die folgenden rechtlichen Vorgaben zu beachten:

 

Die Namensänderung bedingt eine Satzungsänderung gemäß Art. 19 Abs. 1 Nummer 1 KommZG. Gemäß Art. 20 KommZG ist die Satzungsänderung zudem genehmigungspflichtig. Die Satzung muss in jedem Fall im Amtsblatt und in den drei Mitgliedsgemeinden neu bekannt gemacht werden (Art. 21 KommZG).

 

Die Rechtsverordnung der Regierung der Oberpfalz ist abzuändern.

 

Aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands, der mit einer Namensänderung verbunden ist, wird vorgeschlagen die Namensänderung nicht vorzunehmen. Stattdessen sollen die Teilgebiete im Interkommunalen Gewerbegebiet, die künftig entwickelt werden, jeweils mit eigenen Namen versehen werden. Dies gilt insbesondere bei einer Vermarktung der einzelnen Teilgebiete.

 

Verbandsrat Max Politzka trägt seinen Antrag vom 07.12.2007 im Wortlaut vor und begründet diesen ausführlich. Ihm sei die jetzige Verbandsbezeichnung zu wenig griffig und zu allgemein („A 93“).

 

Nach mehreren Wortbeiträgen, die sich für den Verwaltungsvorschlag aussprechen, wird abgestimmt.

 

 

Der Zweckverband beschließt:

 

a)    Auf eine Änderung der Bezeichnung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93 wird verzichtet.

b)    Bei der Beplanung neuer Teilgebiete sollen diese künftig mit einem eigenen Namen versehen werden.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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17

1