Sitzung: 23.06.2010 Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93
Verbandsrat Max Politzka hat mit
Schreiben vom 07.12.2007 beantragt, die Bezeichnung des Zweckverbandes
Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93 zu ändern in: „Wirtschaftspark
Mittlere Oberpfalz“.
Der Antrag wurde in der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet an der A
93 am 20.12.2007 beraten. Der Zweckverband verblieb ohne Beschluss.
Bei einer Namensänderung sind die
folgenden rechtlichen Vorgaben zu beachten:
Die Namensänderung bedingt eine
Satzungsänderung gemäß Art. 19 Abs. 1 Nummer 1 KommZG. Gemäß Art. 20 KommZG ist
die Satzungsänderung zudem genehmigungspflichtig. Die Satzung muss in jedem
Fall im Amtsblatt und in den drei Mitgliedsgemeinden neu bekannt gemacht werden
(Art. 21 KommZG).
Die Rechtsverordnung der Regierung der
Oberpfalz ist abzuändern.
Aufgrund des unverhältnismäßigen
Aufwands, der mit einer Namensänderung verbunden ist, wird vorgeschlagen die
Namensänderung nicht vorzunehmen. Stattdessen sollen die Teilgebiete im
Interkommunalen Gewerbegebiet, die künftig entwickelt werden, jeweils mit
eigenen Namen versehen werden. Dies gilt insbesondere bei einer Vermarktung der
einzelnen Teilgebiete.
Verbandsrat Max Politzka trägt seinen Antrag vom 07.12.2007 im
Wortlaut vor und begründet diesen ausführlich. Ihm sei die jetzige
Verbandsbezeichnung zu wenig griffig und zu allgemein („A 93“).
Nach mehreren Wortbeiträgen, die sich
für den Verwaltungsvorschlag aussprechen, wird abgestimmt.
Der Zweckverband
beschließt:
a)
Auf
eine Änderung der Bezeichnung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet
an der A 93 wird verzichtet.
b)
Bei
der Beplanung neuer Teilgebiete sollen diese künftig mit einem eigenen Namen
versehen werden.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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