Beschluss:

 

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Stadtkämmerei vom 24.06.2010 und beschließt, entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses vom 19.07.2010,  die Reinigungsverordnung nach folgendem Entwurf zu ändern:

 

 

„Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Verordnung:

 

§ 1

 

Änderungsinhalt

 

Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungsverordnung) vom 19. April 2010, wird wie folgt geändert:

 

1.

Im § 5, Satz 2, Buchst. a) wird die Zeile „in der Reinigungsklasse I (Anlage) einmal wöchentlich“ geändert in „in der Reinigungsklasse I und IV (Anlage) einmal wöchentlich“.

 

2.

Die Anlage (Straßenverzeichnis) zur Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungsverordnung) vom 19. April 2010 wird wie folgt geändert:

 

a)

Bei nachstehenden öffentlichen Straßen  werden folgende Zusätze eingefügt:

 

Straßen der Reinigungsklasse I (einmalige Reinigung)

 

bei Dachelhofer Straße „(bis Einmündung Neißerstraße)“

bei Ettmannsdorfer Straße (ab Unterführung „bis Einmündung Sportplatzstraße“)

bei Föhrenstraße „(bis Hs.-Nr. 61)“

 

Straßen der Reinigungsklasse III (dreimalige Reinigung)

 

bei Nürnberger Straße „(bis Einmündung Krondorfer Straße)“

 

 

b)

Nach dem Abschnitt Straßen der Reinigungsklasse III (dreimalige Reinigung)

wird folgender neuer Abschnitt eingefügt:

 

Straßen der Reinigungsklasse IV (einmalige Reinigung)

 

Alle übrigen Straßen in geschlossener Ortslage, die nicht den Reinigungsklassen I bis III zugeordnet sind.“

 

 

c)

Bei nachstehenden öffentlichen Straßen werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

Straßen der Reinigungsklasse I (einmalige Reinigung)

 

bei der Fliederstraße wird „B 85“ durch „Wackersdorfer Straße“ ersetzt

 

die „Gleiwitzerstraße“ wird durch „Gleiwitzer Straße“ ersetzt

 

bei der Kruckentalstraße wird „B 85“ durch „Wackersdorfer Straße“ ersetzt

 

bei der Wackersdorfer Straße wird „Anwesen Fischl“ durch „Einmündung Kruckentalstraße“ ersetzt

 

bei der Hoher-Bogen-Straße wird der Zusatz „[(ab Hausnummer 10) Rinderzuchtverband Oberpfalz)] gestrichen

 

 

Straßen der Reinigungsklasse III (dreimalige Reinigung)

 

die „Güterhallengasse“ wird durch „Güterhallenstraße“ ersetzt

 

 

 

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt gleichzeitig mit der Verordnung vom 19.04.2010 außer Kraft.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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