Sitzung: 26.07.2010 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom
Vorlagebericht der Stadtkämmerei vom 24.06.2010 und beschließt, entsprechend
der Empfehlung des Hauptausschusses vom 19.07.2010, die Reinigungsverordnung nach folgendem
Entwurf zu ändern:
„Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund
des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
folgende Verordnung:
§ 1
Änderungsinhalt
Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungsverordnung) vom 19. April 2010, wird wie folgt geändert:
1. |
Im § 5, Satz 2, Buchst. a) wird die Zeile „in der Reinigungsklasse I (Anlage) einmal wöchentlich“ geändert in „in der Reinigungsklasse I und IV (Anlage) einmal wöchentlich“. |
2. |
Die Anlage (Straßenverzeichnis) zur Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungsverordnung) vom 19. April 2010 wird wie folgt geändert: |
a) |
Bei
nachstehenden öffentlichen Straßen
werden folgende Zusätze eingefügt: Straßen
der Reinigungsklasse I (einmalige Reinigung) bei
Dachelhofer Straße „(bis Einmündung Neißerstraße)“ bei
Ettmannsdorfer Straße (ab Unterführung „bis Einmündung Sportplatzstraße“) bei Föhrenstraße
„(bis Hs.-Nr. 61)“ Straßen
der Reinigungsklasse III (dreimalige Reinigung) bei
Nürnberger Straße „(bis Einmündung Krondorfer Straße)“ |
b) |
Nach dem
Abschnitt Straßen der Reinigungsklasse III (dreimalige Reinigung) wird
folgender neuer Abschnitt eingefügt: „Straßen
der Reinigungsklasse IV (einmalige Reinigung) Alle übrigen
Straßen in geschlossener Ortslage, die nicht den Reinigungsklassen I bis III
zugeordnet sind.“ |
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c) |
Bei
nachstehenden öffentlichen Straßen werden folgende Änderungen vorgenommen: Straßen
der Reinigungsklasse I (einmalige Reinigung) bei der
Fliederstraße wird „B 85“ durch „Wackersdorfer Straße“ ersetzt die
„Gleiwitzerstraße“ wird durch „Gleiwitzer Straße“ ersetzt bei der
Kruckentalstraße wird „B 85“ durch „Wackersdorfer Straße“ ersetzt bei der
Wackersdorfer Straße wird „Anwesen Fischl“ durch „Einmündung
Kruckentalstraße“ ersetzt bei der
Hoher-Bogen-Straße wird der Zusatz „[(ab Hausnummer 10) Rinderzuchtverband
Oberpfalz)] gestrichen Straßen
der Reinigungsklasse III (dreimalige Reinigung) die
„Güterhallengasse“ wird durch „Güterhallenstraße“ ersetzt |
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§ 2
Inkrafttreten
Diese
Verordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt
gleichzeitig mit der Verordnung vom 19.04.2010 außer Kraft.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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