Beschluss:

 

Über die Aufhebung der Verordnung zur Festsetzung der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes wird in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses entschieden. Die geltende Fassung der Verordnung ist der Beschlussvorlage im Wortlaut beizufügen.

 

Bis zur Entscheidung über die Fortgeltung der städt. Verordnung wird die gesetzliche Regelung nach dem FTG angewandt.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0