Sitzung: 19.07.2010 Hauptausschuss
Beschluss:
Über die Aufhebung der Verordnung zur Festsetzung der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes wird in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses entschieden. Die geltende Fassung der Verordnung ist der Beschlussvorlage im Wortlaut beizufügen.
Bis zur Entscheidung über die
Fortgeltung der städt. Verordnung wird die gesetzliche Regelung nach dem FTG
angewandt.
Anwesend |
Für
|
Gegen
|
|
den Beschluss |
|||
10 |
10 |
0 |