Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gerecht gegen- und untereinander abgewogen (siehe beiliegende Abwägungslisten).

Der Ausschuss billigt den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Fronberg“ mit Begründung und Umweltprüfung i. d. F. vom 22.07.2010.

Die Verwaltung wird angewiesen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0