Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gerecht gegen- und untereinander abgewogen (siehe beiliegende Abwägungslisten).

Der Ausschuss billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Fronberg“ mit Begründung und Umweltbericht i. d. F. vom 22.07.2010.

Die Verwaltung wird angewiesen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Hinsichtlich des Abstandes zur südwestlichen Wohnbebauung ist mit dem Antragsteller noch ein Gespräch über eine eventuelle Verbreiterung zu führen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0