Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt und sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen (siehe beiliegende Abwägungslisten).

 

Der Ausschuss billigt den Bebauungsplan „Spielhallenverbot Innenstadt“ in der Form vom 22.07.2010 und beschließt den Plan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0