Sitzung: 22.07.2010 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne
Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der
Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
In
der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht
unter- und gegeneinander abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden
gebilligt und sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen (siehe beiliegende
Abwägungslisten).
Der Ausschuss
billigt den Bebauungsplan „Spielhallenverbot Innenstadt“ in der Form vom
22.07.2010 und beschließt den Plan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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