Beschluss:

 

Der Ausschuss billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans „Innere Friedrich-Ebert-Strasse“ in der Fassung vom 22.07.2010.

 

Die Verwaltung wird angewiesen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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