Nachtrag: 26.07.2010

Beschluss:

 

Nach Vorliegen der schriftlichen Begründung der Regierungspräsidentin wird der Oberbürgermeister ermächtigt, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Landkreis Schwandorf als weiterem Vertragspartner.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

31

31

0