Nachtrag: 26.07.2010
Sitzung: 26.07.2010 Stadtrat
Beschluss:
Nach
Vorliegen der schriftlichen Begründung der Regierungspräsidentin wird der
Oberbürgermeister ermächtigt, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Dies
geschieht in Abstimmung mit dem Landkreis Schwandorf als weiterem
Vertragspartner.
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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