Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt die Aufstellung eines städtebaulichen Rahmenplans für das gesamte Verbandsgebiet des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93 als „sonstigen städtebaulichen Plan“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Rahmenplan zu erarbeiten und ggf. die notwendigen externen Planungsleistungen zu vergeben.

 

Der Entwurf des Rahmenplans ist mit der Verbandsversammlung abzustimmen und das Ergebnis durch Beschluss des Zweckverbandes zu legitimieren.

 

Für den Abschluss des Rahmenplans wird der 01. April 2011 angestrebt.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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0