Sitzung: 23.09.2010 Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt die
Aufstellung eines städtebaulichen Rahmenplans für das gesamte Verbandsgebiet
des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93 als „sonstigen
städtebaulichen Plan“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB).
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Rahmenplan zu erarbeiten und ggf. die notwendigen externen Planungsleistungen
zu vergeben.
Der Entwurf des Rahmenplans ist mit der Verbandsversammlung abzustimmen und das Ergebnis durch Beschluss des Zweckverbandes zu legitimieren.
Für
den Abschluss des Rahmenplans wird der 01. April 2011 angestrebt.
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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