Beschluss:

 

  1. Der Werkausschuss schlägt dem Stadtrat vor, den festgestellten Jahresgewinn der Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf der allgemeinen Finanzrücklage zu zuführen.

 

  1. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner erfolgte im Juli 2010 in unserem Hause und hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

  1. Entsprechend der Betriebssatzung für die Städt. Wasser- und   Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 (1) Punkt 5 muss über nachfolgende Punkte der Stadtrat beschließen:

 

a)    die Feststellung des Jahresabschlusses,

b)    der Jahresgewinn der Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf soll der allgemeinen Finanzrücklage zugeführt werden

c)    und die Entlastung der Werkleitung.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

 

 

 

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