Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht des Stadtbauamtes vom 04.10.2010 und beschließt, das Eigentum und die Unterhaltung an sämtlichen öffentlichen Straßen, an den Gewässern dritter Ordnung, den Gewässern von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung und den Rohrleitungen, sowie das Eigentum und die Unterhaltung an den Ersatz- und Ausgleichsflächen nach Maßgabe des Flurbereinigungsplans zu übernehmen.

 

Die Übernahme in das Eigentum der Stadt Schwandorf ist Voraussetzung für die Widmung der Wege nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG).


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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